BETREUUNGSVEREIN

Die Mitarbeiter des Betreuungsvereins übernehmen die gesetzliche Vertretung für Menschen, die ihre eigenen Angelegenheiten aufgrund psychischer und/oder physischer Beeinträchtigungen nur noch teilweise oder gar nicht mehr regeln können.
Zu diesen Angelegenheiten gehören z.B. der Umgang mit Behörden, Vermietern, Versicherungen, Ärzten.

Eine Betreuung kann der Hilfesuchende selbst beim Betreuungsgericht (Amtsgericht des Wohnortes) beantragen.

Jede andere Person, die Kenntnis davon hat, dass jemand Hilfe bei der Regelung seiner Angelegenheiten benötigt, kann das dem Betreuungsgericht mitteilen. Das Gericht prüft daraufhin, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung gegeben sind und bestellt bei Bejahung einen Betreuer.
Dabei entscheidet das Gericht über die Bereiche, in denen eine Hilfestellung erforderlich ist (z.B. Wohnangelegenheiten, Vermögenssorge, Gesundheitssorge). Nur in den vom Gericht festgelegten Bereichen darf der Betreuer als gesetzlicher Vertreter tätig werden.

Die Mitarbeiter des Betreuungsvereins beraten kostenlos ehrenamtliche Betreuer zu Fragen bei der Führung ihrer Betreuungen.

Auf Wunsch wird jeder Bürger kostenlos über Möglichkeiten informiert, Vorsorge für den Fall zu treffen, wenn zukünftig Hilfe bei der Regelegung seiner Angelegenheiten benötigt wird (Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen).


Ehrenamtliche Helfer sind jederzeit willkommen!