Leistungen der Pflegeversicherung
Voraussetzung

Um Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen der Krankenkassen (MDK) macht daraufhin einen Termin zur Begutachtung. Dabei wird festgestellt, ob Sie bei bestimmten regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, eine Unterstützung nötig haben. Zu diesen Tätigkeiten gehören z. B. im Bereich der Körperpflege Waschen, Duschen und Baden; im Bereich der Ernährung die Aufnahme der Nahrung, im Bereich der Mobilität das Aufstehen und Zubettgehen, das An- und Auskleiden sowie das Gehen und im Bereich der Hauswirtschaftlichen Versorgung Einkaufen, Kochen und Wohnungsreinigung. Der MDK stellt ein Gutachten aus, auf dessen Grundlage die Pflegekasse über den Antrag entscheidet.

 
Geldleistung

Wenn Sie als Pflegebedürftiger durch eine private Pflegeperson versorgt werden, meist Angehörige, der Partner oder Bekannte, erhalten Sie zur Absicherung der Pflege monatlich folgende Summen von der Pflegekasse:

 

Ab 01.01.2010:

  • Pflegestufe I:    225,00 €
  • Pflegestufe II:   430,00 €
  • Pflegestufe III:  685,00 €

Ab 01.01.2012:

  • Pflegestufe I:    235,00 €
  • Pflegestufe II:   440,00 €
  • Pflegestufe III:  700,00 €
 
Sachleistung

Wenn Sie eine Unterstützung durch professionelle Pflegesienste, wie z.B. unsere Sozialstation, in Anspruch nehmen möchten, bewilligt die Pflegekasse andere Sätze als bei privater Versorgung. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse oder anderen Kostenträgern ab. Wir beraten Sie vor Beginn der ab Versorgung über den Umfang der benötigten Leistungen und schließen mit Ihnen einen Pflegevertrag ab. Folgende Summen stehen je Pflegestufe zur Verfügung:

 

Ab 01.01.2010:

  • Pflegestufe I:       440,00 €
  • Pflegestufe II:   1.040,00 €
  • Pflegestufe III:  1.510,00 €
  • Pflegestufe III mit Härtefall:  1.918 €

Ab 01.01.2012:

  • Pflegestufe I:       450,00 €
  • Pflegestufe II:   1.100,00 €
  • Pflegestufe III:  1.550,00 €
  • Pflegestufe III mit Härtefall:  1.918 €
 
Kombinationsleistungen

Sie können auch beide Leitungen kombinieren. Sie erhalten dann nach Abzug der Kosten für den professionellen Pflegedienst einen anteiligen Geldbetrag. Das geht aber nur, wenn eine Pflegeperson benannt werden kann.


Sollten Sie Fragen zur Pflegeversicherung haben, rufen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen bei der Beantragung.
 
Information und Beratung

Schon vor Beginn der Pflege können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und zu finanziellen Aspekten. Wir stellen auch gern für Sie den Antrag auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz.

 
Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI

Sollten Angehörige oder Bekannte bei Ihnen die Versorgung im Rahmen der Pflegeversicherung übernehmen, so sind gesetzlich Beratungsbesuche vorgeschrieben. In Pflegestufe 1 und 2 müssen diese Besuche halbjährlich und bei Pflegestufe 3 vierteljährlich erfolgen. Gern führen speziell geschulte Pflegefachkräfte bei Ihnen diese Besuche durch. Dabei werden Sie umfassend über mögliche Unterstützungsleistungen oder entlastende Hilfsmittel beraten.

 
Pflegeunterstützung

Wenn Sie es wünschen, führen unsere Mitarbeiter gern die Pflege bei Ihnen durch. Dazu erheben wir vor Beginn der Versorgung gemeinsam mit Ihnen den Pflegebedarf, erstellen einen individuellen Pflegeplan und unterbreiten Ihnen einen Kostenvoranschlag. Die Kosten werden bis zu zu den oben genannten Summen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Einige Leistungen, die im Rahmen der Pflegeversicherung erbracht werden können, sind:

  • Kleine Morgen-/Abendtoilette
  • Große Morgen-/Abendtoilette (z. B. Duschen/Baden)
  • Lagerung und Mobilisierung
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Einkaufen
  • Reinigung der Wohnung
  • Hilfe beim Verlassen der Wohnung.

Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Leistungen oder zum gesamten Verfahren haben, kontaktieren Sie einfach eine unserer Sozialstationen. Wir helfen und beraten Sie gern.

Sie können unsere Leistungen selbstverständlich auch als Selbstzahler erhalten, sollten Sie noch keine Pflegestufe bekommen haben.